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   BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04   

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https://dejure.org/2004,6053
BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04 (https://dejure.org/2004,6053)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2004 - 2 StR 14/04 (https://dejure.org/2004,6053)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 2 StR 14/04 (https://dejure.org/2004,6053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen Körperverletzungsdelikten und Tötungsverbrechen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 224 Abs. 1 § 212 Abs. 1
    Gesetzeskonkurrenz zwischen vollendetem Tötungsdelikt und Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 684
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04
    Das gilt auch nach der Änderung der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis zwischen versuchten vorsätzlichen Tötungsverbrechen und vollendeten Körperverletzungsdelikten (vgl. zu der Änderung der Rechtsprechung BGHSt 44, 196; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 211 Rdn. 50 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04
    Denn wenn der Angeklagte bereits bei den Faustschlägen den Tötungsvorsatz gefaßt hatte, tritt die Körperverletzung hinter dem vollendeten Tötungsverbrechen zurück (vgl. BGHSt 21, 265; 16, 122; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04
    Denn wenn der Angeklagte bereits bei den Faustschlägen den Tötungsvorsatz gefaßt hatte, tritt die Körperverletzung hinter dem vollendeten Tötungsverbrechen zurück (vgl. BGHSt 21, 265; 16, 122; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Auszug aus BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04
    Denn wenn der Angeklagte bereits bei den Faustschlägen den Tötungsvorsatz gefaßt hatte, tritt die Körperverletzung hinter dem vollendeten Tötungsverbrechen zurück (vgl. BGHSt 21, 265; 16, 122; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 1).
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